Gesuche

Deadline

  • Jährlich am 1. Oktober.

Vorprüfung

  • Auf freiwilliger Basis können Gesuche bis zum 1. September des jeweiligen Jahres zur Vorprüfung eingereicht werden.
  • Eine unverbindliche Einschätzung der zur Vorprüfung eingereichten Gesuche erfolgt bis Mitte September.

Formular

Gesuche müssen mit einem einheitlichen «Deckblatt», das sämtliche relevanten administrativen Angaben enthält, versehen sein.

  • Das entsprechende Formular kann hier heruntergeladen werden.

Beilagen

  • Neben dem ausgefüllten Formular muss ein definitives Gesuch eine Reihe von Beilagen enthalten. Nähere Angaben zu den gewünschten Beilagen finden sich direkt im Formular.
  • Die Beilagen müssen gemäss Vorgabe beschriftet sein.

Einreichung

  • Gesuche sind elektronisch einzureichen. Dies gilt sowohl für die Vorprüfung wie auch für die definitive Einreichung.
  • Die Einreichung hat an folgende E-Mail-Adressen zu erfolgen: gesuche@iten-kohaut-stiftung.ch
  • Der Eingang der Gesuche wird per E-Mail bestätigt.
  • Gesuche sind als Cc auch zu schicken an: info@usz-foundation.com

Entscheid

  • Der Stiftungsrat entscheidet über die eingereichten Gesuche gut zwei Monate nach dem Einreichetermin.
  • Die Information der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Sitzung.
  • Eine Korrespondenz zu den Entscheiden des Stiftungsrates ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Merkblatt, Vereinbarung

  • Nach einem positiven Gesuchsentscheid wird den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern ein Merkblatt zu den administrativen Abläufen ausgehändigt.
  • Mit den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern wird eine Vereinbarung abgeschlossen, die die beidseitigen Verpflichtungen regelt (Berichterstattung, Zahlungen etc.).

Häufige Fragen

  • Betriebskosten (Personalkosten, Infrastrukturkosten) dürfen Teil der Gesuche sein, sofern sie zur Erreichung der entsprechenden Ziele unabdingbar sind. 
  • Förderbeiträge (Grants) werden maximal für zwei Jahre ausgerichtet. Die erste Tranche wird in der Regel im März/April des Jahres, das auf den Entscheid des Stiftungsrates folgt, ausbezahlt. Die zweite Tranche, die von der Einreichung und Abnahme eines Zwischenberichts abhängig ist, folgt rund ein Jahr später.
  • Wiederholungs- und Anschlussgesuche sind nicht möglich.
  • Gesuche können auf Deutsch und auf Englisch eingereicht werden.
  • Ein Förderbeitrag liegt in der Regel bei max. CHF 200'000.-.
  • Die Iten-Kohaut Stiftung legt Wert darauf, dass sie Hauptsponsor des Gesuches ist.
  • Fragen zur Gesuchseinreichung beantwortet die Geschäftsführerin Yela von Schulthess, gesuche@iten-kohaut-stiftung.ch