Bestätigung
Gerne bestätigen wir den Erhalt Ihres Gesuches.
Bis am 1. Oktober brauchen wir von Ihnen die folgenden Beilagen:
- File 1: Ausführliche Projektbeschreibung
- File 2: CV Projektleiterin/Projektleiter
- File 3: Budget
- File 4: Jahresbericht (Vorjahr)
- File 5: Varia (z.B. Empfehlungsschreiben)
Die einzelnen separaten Files müssen wie folgt angeschrieben sein:
- Name und Vorname, Projektbeschreibung
- Name und Vorname, CV
- Name und Vorname, Budget
- Name und Vorname, Jahresbericht
- Name und Vorname, Varia
Sprachen: Deutsch, (Englisch)
Einreichung der Beilagen
- Die Einreichung der Files hat an folgende E-Mail-Adressen zu erfolgen: gesuche@iten-kohaut-stiftung.ch
- Der Eingang der Gesuche wird per E-Mail bestätigt.
- Gesuche sind als Cc auch zu schicken an: info@usz-foundation.com
Entscheid
- Der Stiftungsrat entscheidet über die eingereichten Gesuche gut zwei Monate nach dem Einreichetermin.
- Die Information der Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller erfolgt unmittelbar im Anschluss an die Sitzung.
- Eine Korrespondenz zu den Entscheiden des Stiftungsrates ist nur in Ausnahmefällen möglich.
Merkblatt, Vereinbarung
- Nach einem positiven Gesuchsentscheid wird den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern ein Merkblatt zu den administrativen Abläufen ausgehändigt.
- Mit den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern wird eine Vereinbarung abgeschlossen, die die beidseitigen Verpflichtungen regelt (Berichterstattung, Zahlungen etc.).
Häufige Fragen
- Betriebskosten (Personalkosten, Infrastrukturkosten) dürfen Teil der Gesuche sein, sofern sie zur Erreichung der entsprechenden Ziele unabdingbar sind.
- Förderbeiträge (Grants) werden maximal für zwei Jahre ausgerichtet. Die erste Tranche wird in der Regel im März/April des Jahres, das auf den Entscheid des Stiftungsrates folgt, ausbezahlt. Die zweite Tranche, die von der Einreichung und Abnahme eines Zwischenberichts abhängig ist, folgt rund ein Jahr später.
- Wiederholungs- und Anschlussgesuche sind nicht möglich.
- Gesuche können auf Deutsch und auf Englisch eingereicht werden.
- Ein Förderbeitrag liegt in der Regel bei max. CHF 200'000.-.
- Die Iten-Kohaut Stiftung legt Wert darauf, dass sie Hauptsponsor des Gesuches ist.
- Fragen zur Gesuchseinreichung beantwortet die Geschäftsführerin Yela von Schulthess, gesuche@iten-kohaut-stiftung.ch